Autor: Noel Schmitt

VIB Vermögen AG: Aufsichtsrat der VIB Vermögen bestellt Herrn Nicolai Greiner zum neuen Vorstand ab 1.10.2022 und Herrn Rainer Hettmer zum Interimsvorstand

DGAP-News: VIB Vermögen AG / Schlagwort(e): Personalie VIB Vermögen AG: Aufsichtsrat der VIB Vermögen bestellt Herrn Nicolai Greiner zum neuen Vorstand ab 1.10.2022 und Herrn Rainer Hettmer zum Interimsvorstand 29.06.2022 / 07:30 Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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VIB Vermögen AG: Vorläufiges Ergebnis der Immobilienbewertung führt zu nicht bilanzwirksamem deutlich höheren Marktwert und zu entsprechend höherem Net Asset Value je Aktie

VIB Vermögen AG / Schlagwort(e): Immobilien
VIB Vermögen AG: Vorläufiges Ergebnis der Immobilienbewertung führt zu nicht bilanzwirksamem deutlich höheren Marktwert und zu entsprechend höherem Net Asset Value je Aktie

25.05.2022 / 11:56 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP – ein Service der EQS Group AG.
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Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

VIB Vermögen AG, Neuburg/Donau: Vorläufiges Ergebnis der Immobilienbewertung des Immobilienportfolios führt zu einem nicht bilanzwirksamen deutlich höheren Marktwert und zu einem entsprechend höheren Net Asset Value pro Aktie

Neuburg/Donau, 25. Mai 2022 – Die VIB Vermögen AG hat aufgrund der aktuellen Marktsituation die Bewertung ihres Immobilienportfolios zum Stichtag 1. April 2022 von einem externen international tätigen Gutachter aktualisieren lassen. Nach heutigem Stand geht der Vorstand auf Basis des vorläufigen Bewertungsergebnisses davon aus, dass sich der Marktwert des Immobilienportfolios unter Berücksichtigung der laufenden Projektentwicklungen zum 1. April 2022 voraussichtlich auf 2,3 Mrd. Euro erhöht (die zuletzt zum Stichtag 31.12.2021 durchgeführte Bewertung des Immobilienportfolios ergab noch einen Marktwert von 1,5 Mrd. Euro ohne Marktwerte der Projektentwicklungen). Der Vorstand erwartet, dass der Net Asset Value pro Aktie pro Forma auf Basis der zum 31. März 2022 berichteten Zahlen zum 1. April 2022 voraussichtlich rund 59 Euro betragen wird (Net Asset Value pro Aktie per 31.03.2022: 30,02 Euro). Das endgültige Gutachten und die daraus resultierende finale Bewertung des Immobilienportfolios werden voraussichtlich zum 30. Juni 2022 vorliegen.

In die Halbjahres-Konzernbilanz der VIB Vermögen AG zum 30. Juni 2022 wird dieser Wert nicht einfließen, da die Gesellschaft im Zuge der Vereinheitlichung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im neuen Konzernverbund mit der DIC Asset AG ihre Bilanzierung zum 30. Juni 2022 auf fortgeführte Anschaffungs- und Herstellungskosten gemäß IAS 40 i.V.m IAS 16 umstellen wird.

Hierdurch werden keine Marktwertanpassungen des Immobilienportfolios mehr in der Bilanz und GuV erfasst. Der durch die Anpassung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethode bilanzierte Wert des Immobilienportfolios zum 31. März 2022 beträgt pro forma 1,3 Mrd. Euro und weicht damit um rd. 0,2 Mrd. Euro von dem im Rahmen der Zwischenmitteilung Q1/2022 bilanzierten Wert i.H. v. 1,5 Mrd. Euro ab. Im Halbjahresbericht 2022 wird die VIB Vermögen AG erstmals die neue Bilanzierungs- und Bewertungsmethode mit entsprechend angepassten Vorjahreszahlen anwenden.

Mitteilende Person:

Petra Riechert

Leiterin Investor Relations

ed.ga-biv@trehceir.artep

+49 (0) 8431 9077 952

Hinweis zur Verwendung alternativer Leistungskennzahlen

Diese Veröffentlichung enthält eine in IFRS, HGB oder anderen allgemein anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen nicht genau bestimmte, ergänzende Finanzkennzahl, die sogenannte alternative Leistungskennzahl (Alternative Performance Measures bzw. „APMs“) ist oder sein kann. Die VIB Vermögen AG stellt den Net Asset Value (NAV) dar, da diese Kennzahlen vom Vorstand für die Überwachung, wirtschaftliche Planung und Steuerung der Geschäftsentwicklung genutzt werden und der Vorstand der Auffassung ist, dass diese Kennzahl ein umfassenderes Verständnis über das zugrunde liegende Ergebnis und den damit verbundenen Trend ermöglicht. Beim Net Asset Value (NAV) handelt es sich um eine Steuerungskennziffer zur Beurteilung der Vermögenslage des Unternehmens.

Der NAV errechnet sich aus der Summe der durch externe Sachverständige ermittelten Verkehrswerte des Immobilienvermögens zuzüglich des Wertes des sonstigen Vermögens abzüglich aller Verbindlichkeiten.

Ausgehend von der auf der Aktivseite der Bilanz ausgewiesenen Summe der Investment Properties zuzüglich des sonstigen Anlagevermögens, zuzüglich der Anteile an assoziierten Unternehmen, zuzüglich des Wertes des sonstigen Vermögens und zuzüglich der zur Veräußerung gehaltenen Vermögensgegenstände wird die sich hieraus ergebende Summe der Vermögenswerte um die Summe der Nettofinanzverbindlichkeiten (= Finanzschulden abzüglich Bankguthaben und Kassenbestände) verringert. Weiterhin werden alle sonstigen Verbindlichkeiten, incl. der im Eigenkapital ausgewiesenen Minderheitenanteile abgezogen. Latente Steuern bleiben jedoch unberücksichtigt und werden nicht abgezogen.

Teilt man das sich ergebende Nettovermögen (Substanzwert) durch die zum jeweiligen Stichtag ausgegebene Anzahl der ausstehenden Aktien, erhält man den NAV je Aktie.

Wichtiger Hinweis

Diese Veröffentlichung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren dar.

Soweit in dieser Veröffentlichung in die Zukunft gerichtete Aussagen enthalten sind, stellen diese keine Tatsachen dar und sind durch die Worte „werden“, „erwarten“, „glauben“, „schätzen“, „beabsichtigen“, „anstreben“, „davon ausgehen“ und ähnliche Formulierungen gekennzeichnet. Diese Aussagen bringen Absichten, Ansichten oder gegenwärtige Erwartungen und Annahmen der VIB Vermögen AG und der mit ihr gemeinsam handelnden Personen zum Ausdruck. Die in die Zukunft gerichteten Aussagen beruhen auf gegenwärtigen Planungen, Schätzungen und Prognosen, die die VIB Vermögen AG und die mit ihr gemeinsam handelnden Personen nach bestem Wissen vorgenommen haben, treffen aber keine Aussage über ihre zukünftige Richtigkeit. Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen Risiken und Ungewissheiten, die meist nur schwer vorherzusagen sind und gewöhnlich nicht im Einflussbereich der VIB Vermögen AG oder der mit ihr gemeinsam handelnden Personen liegen. Es sollte berücksichtigt werden, dass die tatsächlichen Ergebnisse oder Folgen erheblich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen angegebenen oder enthaltenen abweichen können. Die VIB Vermögen AG übernimmt keinerlei Verpflichtung, solche in die Zukunft gerichtete Aussagen fortzuschreiben oder an zukünftige Ereignisse oder Entwicklungen anzupassen.


25.05.2022 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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VIB Vermögen AG: Gemeinsam Werte steigern – nach erfolgreichem Abschluss des Teilerwerbsangebots schließen DIC-Gruppe und VIB Vermögen AG Grundsatzvereinbarung

DGAP-News: VIB Vermögen AG / Schlagwort(e): Sonstiges 23.03.2022 / 09:05 Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. DIE IN DIESEM DOKUMENT ENTHALTENEN INFORMATIONEN SIND NICHT ZUR VOLLSTÄNDIGEN ODER TEILWEISEN VERÖFFENTLICHUNG, VERBREITUNG ODER WEITERGABE IN, INNERHALB

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VIB Vermögen AG: Bekanntgabe von Veränderungen im Vorstand und Abschluss einer Grundsatzvereinbarung mit der DIC Asset AG

VIB Vermögen AG / Schlagwort(e): Personalie/Stellungnahme
VIB Vermögen AG: Bekanntgabe von Veränderungen im Vorstand und Abschluss einer Grundsatzvereinbarung mit der DIC Asset AG

22.03.2022 / 20:02 CET/CEST
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VIB Vermögen AG
Neuburg/Donau

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VIB Vermögen AG gibt Veränderungen im Vorstand und Abschluss einer Grundsatzvereinbarung mit der DIC Asset AG bekannt

Neuburg/Donau, 22. März 2022 – Der Vorstandsvorstandsvorsitzende der VIB Vermögen AG, ISIN: DE000A2YPDD0 („VIB“), Herr Martin Pfandzelter und das für den Bereich Finanzen zuständige Vorstandsmitglied der VIB, Herr Holger Pilgenröther, haben dem Aufsichtsrat der VIB heute mitgeteilt, dass sie ihre Vorstandsämter bei der VIB mit Wirkung zum 30. Juni 2022 niederlegen werden. Der Aufsichtsrat der VIB hat heute Herrn Dirk Oehme, zugleich Leiter des Bereichs Finance und Accounting bei der DIC Asset AG („DIC Asset“), als neues, zusätzliches Vorstandsmitglied der VIB bestellt. Der Aufsichtsrat der VIB wird zeitnah über die Bestellung eines weiteren Vorstandsmitglieds als Nachfolger der scheidenden Vorstandsmitglieder beraten.

Weiterhin hat die VIB heute mit der DIC Real Estate Investments GmbH & Co. KGaA („DIC Real Estate“) und der DIC Asset eine Grundsatzvereinbarung abgeschlossen, die das gemeinsame Verständnis der Unternehmen über die zukünftige organisatorische Struktur, die Unternehmensführung der VIB und deren Geschäftsstrategie festhält („Grundsatzvereinbarung“). Im Einklang mit den Regelungen dieser Grundsatzvereinbarung haben die Aufsichtsratsmitglieder der VIB, Herr Florian Lehn und Frau Prof. Dr. Michaela Regler, gegenüber dem Vorstand der VIB mitgeteilt, ihre Aufsichtsratsämter jeweils zum 22. März 2022 niederzulegen. Der Vorstand der VIB beabsichtigt, beim Amtsgericht Ingolstadt einen Antrag auf gerichtliche Bestellung von Herrn Prof. Dr. Gerhard Schmidt, zugleich Vorsitzender des Aufsichtsrats der DIC Asset und Frau Sonja Wärntges, zugleich Vorsitzende des Vorstands der DIC Asset, zu Aufsichtsratsmitgliedern der Gesellschaft zu stellen.

In der Grundsatzvereinbarung haben die DIC Asset und die DIC Real Estate erklärt, ihre Stimmrechte in der Hauptversammlung der VIB dahingehend auszuüben, dass die Hauptversammlung der VIB die von dem scheidenden Vorstand für das Geschäftsjahr 2021 angekündigte Dividende in Höhe von EUR 0,85 pro Aktie beschließt.
 

Mitteilende Person:

Petra Riechert
Leiterin Investor Relations
ed.ga-biv@trehceir.artep
+49 (0) 8431 9077 952

 

Wichtiger Hinweis

Soweit in dieser Veröffentlichung in die Zukunft gerichtete Aussagen enthalten sind, stellen diese keine Tatsachen dar und sind durch die Worte „werden“, „erwarten“, „glauben“, „schätzen“, „beabsichtigen“, „anstreben“, „davon ausgehen“ und ähnliche Formulierungen gekennzeichnet. Diese Aussagen bringen Absichten, Ansichten oder gegenwärtige Erwartungen und Annahmen der VIB Vermögen AG und der mit ihr gemeinsam handelnden Personen zum Ausdruck. Die in die Zukunft gerichteten Aussagen beruhen auf gegenwärtigen Planungen, Schätzungen und Prognosen, die die VIB Vermögen AG und die mit ihr gemeinsam handelnden Personen nach bestem Wissen vorgenommen haben, treffen aber keine Aussage über ihre zukünftige Richtigkeit. Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen Risiken und Ungewissheiten, die meist nur schwer vorherzusagen sind und gewöhnlich nicht im Einflussbereich der VIB Vermögen AG oder der mit ihr gemeinsam handelnden Personen liegen. Es sollte berücksichtigt werden, dass die tatsächlichen Ergebnisse oder Folgen erheblich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen angegebenen oder enthaltenen abweichen können. Die VIB Vermögen AG übernimmt keinerlei Verpflichtung, solche in die Zukunft gerichtete Aussagen fortzuschreiben oder an zukünftige Ereignisse oder Entwicklungen anzupassen.

 


22.03.2022 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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VIB Vermögen AG gibt erste vorläufige Zahlen für das Geschäftsjahr 2021 bekannt – Ablehnung des Teilerwerbsangebotes der DIC Real Estate Investments GmbH & Co. KGaA

VIB Vermögen AG / Schlagwort(e): Dividende/Vorläufiges Ergebnis
VIB Vermögen AG gibt erste vorläufige Zahlen für das Geschäftsjahr 2021 bekannt – Ablehnung des Teilerwerbsangebotes der DIC Real Estate Investments GmbH & Co. KGaA

23.02.2022 / 21:59 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP – ein Service der EQS Group AG.
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VIB Vermögen AG
Neuburg/Donau

Veröffentlichung von Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

VIB Vermögen AG gibt erste vorläufige Zahlen für das Geschäftsjahr 2021 bekannt – Ablehnung des Teilerwerbsangebotes der DIC Real Estate Investments GmbH & Co. KGaA

Neuburg/Donau, 23. Februar 2022 – Die VIB Vermögen AG („VIB“), ISIN: DE000A2YPDD0, gibt erste vorläufige Zahlen für das Geschäftsjahr 2021 und den geplanten Dividendenvorschlag bekannt. Vorstand und Aufsichtsrat der VIB bestätigen die Ablehnung des öffentlichen Teilerwerbsangebotes der DIC Real Estate Investments GmbH & Co. KGaA („DIC“), einer Tochtergesellschaft der DIC Asset AG, an die Aktionärinnen und Aktionäre der VIB.

Ergebnissteigerung im Geschäftsjahr 2021

Die VIB hat das Geschäftsjahr 2021 nach den vorläufigen unternehmensinternen Finanzkennzahlen mit einem gesteigerten Ergebnis abgeschlossen. Die Umsatzerlöse erhöhten sich durch zusätzliche Mieteinnahmen aus abgeschlossenen Entwicklungsprojekten von 94,2 Millionen Euro um 10,2 Prozent auf 103,8 Millionen Euro. Aufgrund von Skalierungseffekten und weiteren Einsparungen in den Zinsaufwendungen haben sich das bereinigte Ergebnis vor Steuern (EBT) und die Funds from Operations (FFO) überproportional zum Umsatzwachstum auf 66,7 Millionen Euro (+15,6 Prozent) bzw. 58,4 Millionen Euro (+16,0 Prozent) erhöht.

Erhöhung der Dividende auf 0,85 Euro je Aktie geplant

Aufgrund des zu erwartenden Ergebnisses für das Geschäftsjahr 2021 planen Vorstand und Aufsichtsrat der VIB, der Hauptversammlung eine Dividendenerhöhung vorzuschlagen: Für das abgelaufene Geschäftsjahr soll eine um 0,10 Euro bzw. 13,3 Prozent erhöhte Dividende von 0,85 Euro je Aktie ausgezahlt werden (Vorjahr: 0,75 Euro je Aktie).

Positiver Ausblick

Die VIB erwartet auf Basis der bestehenden Entwicklungspipeline an Logistik- und Light-Industrial-Objekten ein weiteres organisches Wachstum. Der Vorstand erwartet allein für die sechs in der Umsetzung befindlichen Entwicklungsprojekte Mieterträge von rund 14 Millionen Euro bei Fertigstellung, was einer Mietrendite zwischen sechs und sieben Prozent bezogen auf Investitionskosten von rund 220 Millionen Euro entspricht.

Ablehnung des Teilerwerbsangebotes durch DIC bestätigt

Die VIB nimmt die Mitteilung der DIC Asset AG zur Kenntnis, durch Zukäufe außerhalb des freiwilligen öffentlichen Teilerwerbsangebotes der DIC ihre Beteiligung an der VIB auf über 30 Prozent ausgebaut zu haben. Vorstand und Aufsichtsrat der VIB bestätigen ihre Empfehlung zur Ablehnung des Teilerwerbsangebotes der DIC. Die vollständige gemeinsame Stellungnahme von Vorstand und Aufsichtsrat der VIB wird voraussichtlich am 24. Februar 2022 auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlicht.

Hinweis zur Verwendung alternativer Leistungskennzahlen

Diese Veröffentlichung enthält in IFRS, HGB oder anderen allgemein anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen nicht genau bestimmte, ergänzende Finanzkennzahlen, die sogenannte alternative Leistungskennzahlen (Alternative Performance Measures bzw. „APMs“) sind oder sein können. Die VIB stellt APMs, wie das bereinigte Ergebnis vor Steuern (EBT) oder die Funds from Operations (FFO) dar, da diese Kennzahlen vom Vorstand für die Überwachung, wirtschaftliche Planung und Steuerung der Geschäftsentwicklung genutzt werden und der Vorstand der Auffassung ist, dass diese Kennzahlen ein umfassenderes Verständnis über die zugrunde liegenden Ergebnisse und damit verbundene Trends ermöglichen. Bei dem bereinigten EBT handelt es sich um eine Steuerungskennziffer zur Beurteilung der Ertragslage des Unternehmens. Die Bereinigung um Sonderfaktoren erfolgt dabei im Sinne einer besseren Vergleichbarkeit der Ergebnisse zwischen den Berichtszeiträumen. Die FFO stellt eine Kenngröße mit Blick auf die operative Entwicklung des Immobilienportfolios der VIB dar. Für die Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der VIB sollten diese ergänzenden Finanzkennzahlen nicht isoliert oder als Alternative zu den im Konzernabschluss dargestellten und im Einklang mit IFRS, HGB oder anderen allgemein anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen ermittelten Finanzkennzahlen herangezogen werden. Andere Unternehmen, die APMs mit einer ähnlichen Bezeichnung darstellen oder berichten, können diese anders berechnen. Die VIB hat die nachstehenden APMs jeweils wie folgt definiert:

* Das bereinigte EBT (Ergebnis vor Ertragsteuern ohne Bewertungseffekte und Sondereinflüsse) errechnet sich aus dem EBITDA (Ergebnis vor Zinsen, Steuern, Abschreibungen und Amortisation) abzüglich der Abschreibungen, Amortisation und abzüglich / zuzüglich des Finanzergebnisses.

* Die FFO (Funds from Operations) lassen sich aus dem EBIT (Ergebnis vor Zinsen und Steuern) ableiten. Bei der Berechnung bleiben darüber hinaus mögliche Bewertungseffekte der Immobilien, nicht zahlungswirksame Aufwendungen und Erträge sowie Einmaleffekte ohne Berücksichtigung. Weiterhin werden Abschreibungen hinzugerechnet, das Finanzergebnis, effektive Ertragsteuern und der um Bewertungseffekte bereinigte Anteil nicht beherrschender Gesellschafter am Ergebnis abgezogen.

Die Geschäftsberichte der VIB Vermögen AG sind unter https://vib-ag.de/investor-relations/finanzberichte abrufbar.

Mitteilende Person:

Petra Riechert
Leiterin Investor Relations
ed.ga-biv@trehceir.artep
+49 (0) 8431 9077 952

Wichtiger Hinweis

Diese Veröffentlichung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren dar.

Soweit in dieser Veröffentlichung in die Zukunft gerichtete Aussagen enthalten sind, stellen diese keine Tatsachen dar und sind durch die Worte „werden“, „erwarten“, „glauben“, „schätzen“, „beabsichtigen“, „anstreben“, „davon ausgehen“ und ähnliche Formulierungen gekennzeichnet. Diese Aussagen bringen Absichten, Ansichten oder gegenwärtige Erwartungen und Annahmen der VIB Vermögen AG und der mit ihr gemeinsam handelnden Personen zum Ausdruck. Die in die Zukunft gerichteten Aussagen beruhen auf gegenwärtigen Planungen, Schätzungen und Prognosen, die die VIB Vermögen AG und die mit ihr gemeinsam handelnden Personen nach bestem Wissen vorgenommen haben, treffen aber keine Aussage über ihre zukünftige Richtigkeit. Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen Risiken und Ungewissheiten, die meist nur schwer vorherzusagen sind und gewöhnlich nicht im Einflussbereich der VIB Vermögen AG oder der mit ihr gemeinsam handelnden Personen liegen. Es sollte berücksichtigt werden, dass die tatsächlichen Ergebnisse oder Folgen erheblich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen angegebenen oder enthaltenen abweichen können. Die VIB Vermögen AG übernimmt keinerlei Verpflichtung, solche in die Zukunft gerichtete Aussagen fortzuschreiben oder an zukünftige Ereignisse oder Entwicklungen anzupassen.


23.02.2022 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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VIB Vermögen AG startet Vermarktung des Entwicklungsprojekts „NEXT HORIZON‘ mit rund 79.000 m² Gewerbefläche in Erding

DGAP-News: VIB Vermögen AG / Schlagwort(e): Immobilien 15.02.2022 / 07:30 Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Corporate NewsVIB Vermögen AG startet Vermarktung des Entwicklungsprojekts „NEXT HORIZON“ mit rund 79.000 m² Gewerbefläche in Erding Neuburg/Donau, 15.

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