Autor: Noel Schmitt

VIB Vermögen AG gibt erste vorläufige Zahlen für das Geschäftsjahr 2021 bekannt – Ablehnung des Teilerwerbsangebotes der DIC Real Estate Investments GmbH & Co. KGaA

VIB Vermögen AG / Schlagwort(e): Dividende/Vorläufiges Ergebnis
VIB Vermögen AG gibt erste vorläufige Zahlen für das Geschäftsjahr 2021 bekannt – Ablehnung des Teilerwerbsangebotes der DIC Real Estate Investments GmbH & Co. KGaA

23.02.2022 / 21:59 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP – ein Service der EQS Group AG.
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VIB Vermögen AG
Neuburg/Donau

Veröffentlichung von Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

VIB Vermögen AG gibt erste vorläufige Zahlen für das Geschäftsjahr 2021 bekannt – Ablehnung des Teilerwerbsangebotes der DIC Real Estate Investments GmbH & Co. KGaA

Neuburg/Donau, 23. Februar 2022 – Die VIB Vermögen AG („VIB“), ISIN: DE000A2YPDD0, gibt erste vorläufige Zahlen für das Geschäftsjahr 2021 und den geplanten Dividendenvorschlag bekannt. Vorstand und Aufsichtsrat der VIB bestätigen die Ablehnung des öffentlichen Teilerwerbsangebotes der DIC Real Estate Investments GmbH & Co. KGaA („DIC“), einer Tochtergesellschaft der DIC Asset AG, an die Aktionärinnen und Aktionäre der VIB.

Ergebnissteigerung im Geschäftsjahr 2021

Die VIB hat das Geschäftsjahr 2021 nach den vorläufigen unternehmensinternen Finanzkennzahlen mit einem gesteigerten Ergebnis abgeschlossen. Die Umsatzerlöse erhöhten sich durch zusätzliche Mieteinnahmen aus abgeschlossenen Entwicklungsprojekten von 94,2 Millionen Euro um 10,2 Prozent auf 103,8 Millionen Euro. Aufgrund von Skalierungseffekten und weiteren Einsparungen in den Zinsaufwendungen haben sich das bereinigte Ergebnis vor Steuern (EBT) und die Funds from Operations (FFO) überproportional zum Umsatzwachstum auf 66,7 Millionen Euro (+15,6 Prozent) bzw. 58,4 Millionen Euro (+16,0 Prozent) erhöht.

Erhöhung der Dividende auf 0,85 Euro je Aktie geplant

Aufgrund des zu erwartenden Ergebnisses für das Geschäftsjahr 2021 planen Vorstand und Aufsichtsrat der VIB, der Hauptversammlung eine Dividendenerhöhung vorzuschlagen: Für das abgelaufene Geschäftsjahr soll eine um 0,10 Euro bzw. 13,3 Prozent erhöhte Dividende von 0,85 Euro je Aktie ausgezahlt werden (Vorjahr: 0,75 Euro je Aktie).

Positiver Ausblick

Die VIB erwartet auf Basis der bestehenden Entwicklungspipeline an Logistik- und Light-Industrial-Objekten ein weiteres organisches Wachstum. Der Vorstand erwartet allein für die sechs in der Umsetzung befindlichen Entwicklungsprojekte Mieterträge von rund 14 Millionen Euro bei Fertigstellung, was einer Mietrendite zwischen sechs und sieben Prozent bezogen auf Investitionskosten von rund 220 Millionen Euro entspricht.

Ablehnung des Teilerwerbsangebotes durch DIC bestätigt

Die VIB nimmt die Mitteilung der DIC Asset AG zur Kenntnis, durch Zukäufe außerhalb des freiwilligen öffentlichen Teilerwerbsangebotes der DIC ihre Beteiligung an der VIB auf über 30 Prozent ausgebaut zu haben. Vorstand und Aufsichtsrat der VIB bestätigen ihre Empfehlung zur Ablehnung des Teilerwerbsangebotes der DIC. Die vollständige gemeinsame Stellungnahme von Vorstand und Aufsichtsrat der VIB wird voraussichtlich am 24. Februar 2022 auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlicht.

Hinweis zur Verwendung alternativer Leistungskennzahlen

Diese Veröffentlichung enthält in IFRS, HGB oder anderen allgemein anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen nicht genau bestimmte, ergänzende Finanzkennzahlen, die sogenannte alternative Leistungskennzahlen (Alternative Performance Measures bzw. „APMs“) sind oder sein können. Die VIB stellt APMs, wie das bereinigte Ergebnis vor Steuern (EBT) oder die Funds from Operations (FFO) dar, da diese Kennzahlen vom Vorstand für die Überwachung, wirtschaftliche Planung und Steuerung der Geschäftsentwicklung genutzt werden und der Vorstand der Auffassung ist, dass diese Kennzahlen ein umfassenderes Verständnis über die zugrunde liegenden Ergebnisse und damit verbundene Trends ermöglichen. Bei dem bereinigten EBT handelt es sich um eine Steuerungskennziffer zur Beurteilung der Ertragslage des Unternehmens. Die Bereinigung um Sonderfaktoren erfolgt dabei im Sinne einer besseren Vergleichbarkeit der Ergebnisse zwischen den Berichtszeiträumen. Die FFO stellt eine Kenngröße mit Blick auf die operative Entwicklung des Immobilienportfolios der VIB dar. Für die Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der VIB sollten diese ergänzenden Finanzkennzahlen nicht isoliert oder als Alternative zu den im Konzernabschluss dargestellten und im Einklang mit IFRS, HGB oder anderen allgemein anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen ermittelten Finanzkennzahlen herangezogen werden. Andere Unternehmen, die APMs mit einer ähnlichen Bezeichnung darstellen oder berichten, können diese anders berechnen. Die VIB hat die nachstehenden APMs jeweils wie folgt definiert:

* Das bereinigte EBT (Ergebnis vor Ertragsteuern ohne Bewertungseffekte und Sondereinflüsse) errechnet sich aus dem EBITDA (Ergebnis vor Zinsen, Steuern, Abschreibungen und Amortisation) abzüglich der Abschreibungen, Amortisation und abzüglich / zuzüglich des Finanzergebnisses.

* Die FFO (Funds from Operations) lassen sich aus dem EBIT (Ergebnis vor Zinsen und Steuern) ableiten. Bei der Berechnung bleiben darüber hinaus mögliche Bewertungseffekte der Immobilien, nicht zahlungswirksame Aufwendungen und Erträge sowie Einmaleffekte ohne Berücksichtigung. Weiterhin werden Abschreibungen hinzugerechnet, das Finanzergebnis, effektive Ertragsteuern und der um Bewertungseffekte bereinigte Anteil nicht beherrschender Gesellschafter am Ergebnis abgezogen.

Die Geschäftsberichte der VIB Vermögen AG sind unter https://vib-ag.de/investor-relations/finanzberichte abrufbar.

Mitteilende Person:

Petra Riechert
Leiterin Investor Relations
ed.ga-biv@trehceir.artep
+49 (0) 8431 9077 952

Wichtiger Hinweis

Diese Veröffentlichung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren dar.

Soweit in dieser Veröffentlichung in die Zukunft gerichtete Aussagen enthalten sind, stellen diese keine Tatsachen dar und sind durch die Worte „werden“, „erwarten“, „glauben“, „schätzen“, „beabsichtigen“, „anstreben“, „davon ausgehen“ und ähnliche Formulierungen gekennzeichnet. Diese Aussagen bringen Absichten, Ansichten oder gegenwärtige Erwartungen und Annahmen der VIB Vermögen AG und der mit ihr gemeinsam handelnden Personen zum Ausdruck. Die in die Zukunft gerichteten Aussagen beruhen auf gegenwärtigen Planungen, Schätzungen und Prognosen, die die VIB Vermögen AG und die mit ihr gemeinsam handelnden Personen nach bestem Wissen vorgenommen haben, treffen aber keine Aussage über ihre zukünftige Richtigkeit. Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen Risiken und Ungewissheiten, die meist nur schwer vorherzusagen sind und gewöhnlich nicht im Einflussbereich der VIB Vermögen AG oder der mit ihr gemeinsam handelnden Personen liegen. Es sollte berücksichtigt werden, dass die tatsächlichen Ergebnisse oder Folgen erheblich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen angegebenen oder enthaltenen abweichen können. Die VIB Vermögen AG übernimmt keinerlei Verpflichtung, solche in die Zukunft gerichtete Aussagen fortzuschreiben oder an zukünftige Ereignisse oder Entwicklungen anzupassen.


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Ad-hoc-Mitteilung gemäß Artikel 17 MAR

VIB Vermögen AG erzielt nach erster Hochrechnung einen voraussichtlichen Bewertungsgewinn des Immobilienportfolios in Höhe von 100 – 110 Mio. Euro

VIB Vermögen AG, Tilly-Park 1, 86633 Neuburg/Donau, 21. Januar 2022

Die turnusgemäß im Rahmen der Jahresabschlusserstellung (IFRS) von einem externen Bewerter durchgeführte Wertermittlung des Immobilienportfolios ergibt einen voraussichtlichen Bewertungsgewinn in Höhe von 100 – 110 Mio. Euro für das Geschäftsjahr 2021. Die Immobilienbewertung ist vom Wirtschaftsprüfer im Rahmen der Jahresabschlussprüfung noch zu bestätigen.

VIB Vermögen AG

Der Vorstand

Mitteilende Person:
Petra Riechert
Leiterin Investor Relations
ed.ga-biv@trehceir.artep
+49 /0) 8431 9077 952


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