Informationen zu den Anlegerrechten

Informationen zu den Anlegerrechten

Allgemeine Informationen zur Rechtsdurchsetzung bei deutschen regulierten Anlagevehikeln

Die GEG und ihre verbundenen Unternehmen sind nicht als Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) gemäß dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) lizensiert. GEG arbeitet bei der Umsetzung von Anlageprojekten in der Regel mit einer lizensierten deutschen KVG zusammen. Sie kann sich jedoch auch der Unterstützung einer Fondsverwaltungsgesellschaft aus einem anderen EU-Staat bedienen; in diesem Fall treffen die folgenden Angaben nur sehr eingeschränkt zu.

Im Folgenden finden Sie eine Zusammenfassung der Möglichkeiten der Rechtsdurchsetzung, die Anlegern eines regulierten deutschen Investmentvermögens neben der klassischen zivilrechtlichen Klage vor den ordentlichen Gerichten zur Verfügung stehen können. Genauere Informationen wird –in elektronischer und ggf. auf Anfrage auch in Papierform – die jeweilige KVG oder die ausländische Fondsverwaltungsgesellschaft zur Verfügung stellen, mit der GEG bei einem konkreten Anlageprojekt kooperiert.

Aussergerichtliche Schlichtungsverfahren für Verbraucher

Soweit eine KVG sich der Ombudsstelle des BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V. angeschlossen hat, können Verbraucher bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit den Vorschriften des KAGB diese Ombudstelle kostenlos anrufen (www.ombudstelle-investmentfonds.de). Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

Falls sich eine KVG nicht der BVI-Ombudstelle angeschlossen hat, können sich Verbraucher bei Streitigkeiten an die behördliche Verbraucherschlichtungsstelle bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (www.bafin.de/schlichtungsstelle) wenden.

Zudem können sich Verbraucher bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit Online-Kaufverträgen oder Online-Dienstleistungsverträgen auch an die Online-Streitbeilegungsplattform der EU wenden (www.ec.europa.eu/consumers/odr). Die Plattform ist selbst keine Streitbeilgungsstelle, sondern vermittelt den Parteien lediglich den Kontakt zu einer zuständigen nationalen Schlichtungssstelle.

Kollektive Rechtsdurchsetzung

Neben den genannten Möglichkeiten der individuellen Streitbeilegung haben Sie unter gewissen Voraussetzungen auch die Möglichkeit, sich an einem kollektiven Rechtsschutzverfahren wie der Musterfeststellungsklage gemäß § 606 Zivilprozessordnung (ZPO) oder an einem Kapitalanlegermusterverfahren nach dem entsprechenden Gesetz (KapMuG) zu beteiligen. Neben der Verbrauchereigenschaft ist erforderlich, dass sich jeweils ein gewisses Quorum betroffener Anleger an den genannten Verfahren beteiligt. Vor der Beteiligung an einem solchen Verfahren und für nähere Details zu den Voraussetzungen der Teilnahme sollten Sie entsprechenden rechtlichen Rat einholen.

Widerruf des grenzüberschreitenden Vertriebs

Die KVG oder die Fondsverwaltungsgesellschaft aus einem anderen EU-Staat, mit der GEG bei der Umsetzung eines Anlageprojekts zusammenarbeitet, kann eine einmal abgegebene Vertriebsanzeige für Anteile eines Fonds in einem anderen EU-Staat als ihrem Sitzstaat widerrufen. Mit Wirkung vom Datum des Widerrufs darf die KVG dann in dem Staat, in dem der Vertrieb widerrufen wurde, weder unmittelbar noch mittelbar einen Anteil des betreffenden Fonds anbieten oder platzieren. Für die Dauer von 36 Monaten ab dem Widerruf darf die KVG in dem Staat kein Pre-Marketing für die Anteile des Fonds, oder für vergleichbare Anlagestrategien oder –konzepte betreiben.

Die Widerrufsabsicht ist mittels eines für den typischen Anleger geeigneten, allgemein verfügbaren und für den Vertrieb von Fonds üblichen Mediums bekannt zu machen. Wenn es sich um einen offenen Fonds handelt, muss die KVG sämtlichen Anlegern in dem anderen EU-Staat ein Pauschalangebot zur kostenlosen Rücknahme oder zum Rückkauf ihrer Anteile machen. Das Angebot muss mindestens 30 Arbeitstage lang öffentlich zugänglich sein und ist individuell an die Anleger zu richten, deren Identität bekannt ist.

GEG Investment Advisory GmbH
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