VIB Vermögen AG / Schlagwort(e): Personalie/Stellungnahme 22.03.2022 / 20:02 CET/CEST VIB Vermögen AG Veröffentlichung von Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 VIB Vermögen AG gibt Veränderungen im Vorstand und Abschluss einer Grundsatzvereinbarung mit der DIC Asset AG bekannt Neuburg/Donau, 22. März 2022 – Der Vorstandsvorstandsvorsitzende der VIB Vermögen AG, ISIN: DE000A2YPDD0 („VIB“), Herr Martin Pfandzelter und das für den Bereich Finanzen zuständige Vorstandsmitglied der VIB, Herr Holger Pilgenröther, haben dem Aufsichtsrat der VIB heute mitgeteilt, dass sie ihre Vorstandsämter bei der VIB mit Wirkung zum 30. Juni 2022 niederlegen werden. Der Aufsichtsrat der VIB hat heute Herrn Dirk Oehme, zugleich Leiter des Bereichs Finance und Accounting bei der DIC Asset AG („DIC Asset“), als neues, zusätzliches Vorstandsmitglied der VIB bestellt. Der Aufsichtsrat der VIB wird zeitnah über die Bestellung eines weiteren Vorstandsmitglieds als Nachfolger der scheidenden Vorstandsmitglieder beraten. Weiterhin hat die VIB heute mit der DIC Real Estate Investments GmbH & Co. KGaA („DIC Real Estate“) und der DIC Asset eine Grundsatzvereinbarung abgeschlossen, die das gemeinsame Verständnis der Unternehmen über die zukünftige organisatorische Struktur, die Unternehmensführung der VIB und deren Geschäftsstrategie festhält („Grundsatzvereinbarung“). Im Einklang mit den Regelungen dieser Grundsatzvereinbarung haben die Aufsichtsratsmitglieder der VIB, Herr Florian Lehn und Frau Prof. Dr. Michaela Regler, gegenüber dem Vorstand der VIB mitgeteilt, ihre Aufsichtsratsämter jeweils zum 22. März 2022 niederzulegen. Der Vorstand der VIB beabsichtigt, beim Amtsgericht Ingolstadt einen Antrag auf gerichtliche Bestellung von Herrn Prof. Dr. Gerhard Schmidt, zugleich Vorsitzender des Aufsichtsrats der DIC Asset und Frau Sonja Wärntges, zugleich Vorsitzende des Vorstands der DIC Asset, zu Aufsichtsratsmitgliedern der Gesellschaft zu stellen. In der Grundsatzvereinbarung haben die DIC Asset und die DIC Real Estate erklärt, ihre Stimmrechte in der Hauptversammlung der VIB dahingehend auszuüben, dass die Hauptversammlung der VIB die von dem scheidenden Vorstand für das Geschäftsjahr 2021 angekündigte Dividende in Höhe von EUR 0,85 pro Aktie beschließt. Mitteilende Person: Petra Riechert
Wichtiger Hinweis Soweit in dieser Veröffentlichung in die Zukunft gerichtete Aussagen enthalten sind, stellen diese keine Tatsachen dar und sind durch die Worte „werden“, „erwarten“, „glauben“, „schätzen“, „beabsichtigen“, „anstreben“, „davon ausgehen“ und ähnliche Formulierungen gekennzeichnet. Diese Aussagen bringen Absichten, Ansichten oder gegenwärtige Erwartungen und Annahmen der VIB Vermögen AG und der mit ihr gemeinsam handelnden Personen zum Ausdruck. Die in die Zukunft gerichteten Aussagen beruhen auf gegenwärtigen Planungen, Schätzungen und Prognosen, die die VIB Vermögen AG und die mit ihr gemeinsam handelnden Personen nach bestem Wissen vorgenommen haben, treffen aber keine Aussage über ihre zukünftige Richtigkeit. Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen Risiken und Ungewissheiten, die meist nur schwer vorherzusagen sind und gewöhnlich nicht im Einflussbereich der VIB Vermögen AG oder der mit ihr gemeinsam handelnden Personen liegen. Es sollte berücksichtigt werden, dass die tatsächlichen Ergebnisse oder Folgen erheblich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen angegebenen oder enthaltenen abweichen können. Die VIB Vermögen AG übernimmt keinerlei Verpflichtung, solche in die Zukunft gerichtete Aussagen fortzuschreiben oder an zukünftige Ereignisse oder Entwicklungen anzupassen.
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