Autor: Noel Schmitt

VIB Vermögen AG beschließt Durchführung eines verschmelzungsrechtlichen Squeeze-outs der Minderheitsaktionäre der BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien Aktiengesellschaft

VIB Vermögen AG / Schlagwort(e): Squeeze-Out
VIB Vermögen AG beschließt Durchführung eines verschmelzungsrechtlichen Squeeze-outs der Minderheitsaktionäre der BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien Aktiengesellschaft

22.05.2024 / 12:28 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Art 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (Marktmissbrauchsverordnung)

VIB Vermögen AG beschließt Durchführung eines verschmelzungsrechtlichen Squeeze-outs der Minderheitsaktionäre der BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien Aktiengesellschaft

VIB Vermögen AG, Tilly-Park 1, 86633 Neuburg/Donau, 22. Mai 2024

Der Vorstand der VIB Vermögen AG, Neuburg an der Donau, ISIN DE000A2YPDD0, („VIB“) beabsichtigt, die BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien Aktiengesellschaft, Ingolstadt, ISIN DE0005280002, („BBI“) (als übertragende Gesellschaft) auf die VIB (als übernehmende Gesellschaft) zu verschmelzen, um die Konzernstruktur zu optimieren.

Im Zusammenhang mit der Verschmelzung der BBI auf die VIB beabsichtigt die VIB, das Verfahren zur Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der BBI auf die VIB gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung durchzuführen (verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out gemäß § 62 Abs. 5 UmwG i.V.m. § 327a Abs. 1 AktG). Der Vorstand der VIB hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats der VIB die entsprechenden Beschlüsse gefasst.

Der Vorstand der VIB hat heute des Weiteren gemäß § 62 Abs. 5 UmwG i.V.m. § 327a Abs. 1 AktG dem Vorstand der BBI den Vorschlag zur Aufnahme von Verhandlungen über einen Verschmelzungsvertrag sowie das förmliche Verlangen übermittelt, das Verfahren zur Durchführung eines verschmelzungsrechtlichen Squeeze-outs einzuleiten.

Die VIB hält derzeit rund 94,88 % des Grundkapitals der BBI und ist damit die Hauptaktionärin der BBI im Sinne von § 62 Abs. 5 UmwG i.V.m. § 327a Abs. 1 AktG. Die Höhe der angemessenen Barabfindung, die die VIB als Hauptaktionärin den Minderheitsaktionären der BBI für die Übertragung der Aktien gewähren wird, steht derzeit noch nicht fest.

Der Vorstand der VIB Vermögen AG

Kontakt

VIB Vermögen AG
Investor Relations:
Tilly-Park 1
86633 Neuburg/Donau
Tel.: + 49 (0)8431 9077-961
Fax: + 49 (0)8431 9077-1961
E-Mail: ed.ga-biv@llehcs-sednal.ajna

Wichtiger Hinweis
Diese Veröffentlichung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren dar.

Soweit in dieser Veröffentlichung in die Zukunft gerichtete Aussagen enthalten sind, stellen diese keine Tatsachen dar und sind durch die Worte „werden“, „erwarten“, „glauben“, „schätzen“, „beabsichtigen“, „anstreben“, „davon ausgehen“ und ähnliche Formulierungen gekennzeichnet. Diese Aussagen bringen Absichten, Ansichten oder gegenwärtige Erwartungen und Annahmen der VIB Vermögen AG und der mit ihr gemeinsam handelnden Personen zum Ausdruck. Die in die Zukunft gerichteten Aussagen beruhen auf gegenwärtigen Planungen, Schätzungen und Prognosen, die die VIB Vermögen AG und die mit ihr gemeinsam handelnden Personen nach bestem Wissen vorgenommen haben, treffen aber keine Aussage über ihre zukünftige Richtigkeit. Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen Risiken und Ungewissheiten, die meist nur schwer vorherzusagen sind und gewöhnlich nicht im Einflussbereich der VIB Vermögen AG oder der mit ihr gemeinsam handelnden Personen liegen. Es sollte berücksichtigt werden, dass die tatsächlichen Ergebnisse oder Folgen erheblich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen angegebenen oder enthaltenen abweichen können. Die VIB Vermögen AG übernimmt keinerlei Verpflichtung, solche in die Zukunft gerichtete Aussagen fortzuschreiben oder an zukünftige Ereignisse oder Entwicklungen anzupassen.

Ende der Insiderinformation


22.05.2024 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter https://eqs-news.com


show this 

Read Full Article

VIB Vermögen AG erhöht Prognose aufgrund signifikanter Zinseinnahmen durch Abschluss eines Darlehensvertrags mit der DIC Asset AG

VIB Vermögen AG / Schlagwort(e): Prognose
VIB Vermögen AG erhöht Prognose aufgrund signifikanter Zinseinnahmen durch Abschluss eines Darlehensvertrags mit der DIC Asset AG

07.07.2023 / 19:29 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Art 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
 

VIB Vermögen AG erhöht Prognose aufgrund signifikanter Zinseinnahmen durch Abschluss eines Darlehensvertrags mit der DIC Asset AG

 

VIB Vermögen AG, Tilly-Park 1, 86633 Neuburg/Donau, 07. Juli 2023

Die VIB Vermögen AG (ISIN: DE000A2YPDD0) wird aufgrund des Abschlusses eines Darlehensvertrages mit der DIC Asset AG erhebliche Zinseinnahmen realisieren. Die Prognosekennzahl Funds from Operations (FFO) vor Steuern und Minderheiten* wird hierdurch nunmehr vom Vorstand in einer Bandbreite zwischen EUR 68 und 74 Mio. erwartet (bislang: EUR 58-64 Mio.).

Die VIB Vermögen AG hat heute nach Beschluss von Vorstand und Aufsichtsrat einen Darlehensvertrag zur Gewährung eines zu Marktkonditionen verzinsten Darlehens in Höhe von EUR 200 Millionen und einer Laufzeit bis zu 2 Jahren an die Muttergesellschaft DIC Asset AG abgeschlossen. Das Darlehen ist marktüblich mit einem Sicherheitenpaket zugunsten der Gesellschaft besichert.

 

Der Vorstand der VIB Vermögen AG

 

 

* Erläuterung: Operatives Ergebnis aus der Immobilienbewirtschaftung, vor Abschreibungen, Steuern, vor Gewinnen aus Verkäufen und Entwicklungsprojekten sowie weiteren nicht wiederkehrenden oder nicht zahlungswirksamen Ertragskomponenten.

 

Kontakt

VIB Vermögen AG

Investor Relations:

Tilly-Park 1

86633 Neuburg/Donau

Tel.: + 49 (0)8431 9077-961

Fax: + 49 (0)8431 9077-1961

E-Mail: ed.ga-biv@llehcs-sednal.ajna

 

 

Ende der Insiderinformation


07.07.2023 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter https://eqs-news.com


show this 

Read Full Article

VIB Vermögen AG schließt neuen Konsortialkreditvertrag über rd. 505 Mio. Euro und löst bestehende Kredite vorzeitig ab

VIB Vermögen AG / Schlagwort(e): Finanzierung VIB Vermögen AG schließt neuen Konsortialkreditvertrag über rd. 505 Mio. Euro und löst bestehende Kredite vorzeitig ab 28.02.2023 / 15:28 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch

Read Full Article

VIB Vermögen AG schließt neuen Konsortialkreditvertrag über rd. 505 Mio. Euro und löst bestehende Kredite vorzeitig ab

VIB Vermögen AG / Schlagwort(e): Finanzierung
VIB Vermögen AG schließt neuen Konsortialkreditvertrag über rd. 505 Mio. Euro und löst bestehende Kredite vorzeitig ab

28.02.2023 / 15:28 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Art 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (Marktmissbrauchsverordnung)

VIB Vermögen AG schließt neuen Konsortialkreditvertrag über rd. 505 Mio. Euro und löst bestehende Kredite vorzeitig ab

VIB Vermögen AG, Tilly-Park 1, 86633 Neuburg/Donau, 28. Februar 2023

Die VIB Vermögen AG, Neuburg/Donau (ISIN: DE000A2YPDD0), hat heute einen neuen Konsortialkreditvertrag über rund 505 Mio. Euro geschlossen. Die neue Finanzierung mit einer Laufzeit von 7 Jahren löst bisherige Finanzierungen im Volumen von rund 245 Mio. Euro für 45 Gewerbeimmobilien des Bestandsportfolios mit einer durchschnittlichen restlichen Zinsbindungsfrist von 3,5 Jahren vorzeitig ab. Die Erweiterung und Neustrukturierung der Kreditfazilität ermöglicht der VIB Vermögen AG finanzielle Flexibilität und höhere Planungssicherheit.

Der Zinsaufwand, der sich auf die zentrale Steuerungsgröße Funds from Operations (FFO*) in 2023 und den Folgejahren auswirkt, wird sich vor dem Hintergrund des gestiegenen Zinsniveaus und der vereinbarten Konditionen um rund 17 Mio. Euro jährlich erhöhen, denen der Wegfall von rund 15 Mio. Euro Regeltilgung p.a. gegenüber stehen. Für die Zinssicherung im Rahmen der Refinanzierung entstehen zudem nicht FFO-wirksame Einmalaufwendungen von rund 10,6 Mio. Euro. Durch die Refinanzierung wird die durchschnittliche Laufzeit aller Finanzverbindlichkeiten von 4,5 Jahren zum 31.12.2022 auf 6,0 Jahre erhöht.

Die zuletzt veröffentlichte Prognose für das Geschäftsjahr 2023 wird hierdurch nicht berührt.

Der Vorstand
VIB Vermögen AG

* Erläuterung: FFO ist die Abkürzung für Funds from Operations, das operative Ergebnis aus der Immobilienbewirtschaftung vor Abschreibungen, Steuern, Gewinnen aus Verkäufen und Entwicklungsprojekten sowie weiteren nicht wiederkehrenden oder nicht zahlungswirksamen Ertragskomponenten.

Kontakt

VIB Vermögen AG
Investor Relations:
Tilly-Park 1
86633 Neuburg/Donau
Tel.: + 49 (0)8431 9077-961
Fax: + 49 (0)8431 9077-1961
E-Mail: ed.ga-biv@llehcs-sednal.ajna

Wichtiger Hinweis

Diese Veröffentlichung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren dar.

Soweit in dieser Veröffentlichung in die Zukunft gerichtete Aussagen enthalten sind, stellen diese keine Tatsachen dar und sind durch die Worte „werden“, „erwarten“, „glauben“, „schätzen“, „beabsichtigen“, „anstreben“, „davon ausgehen“ und ähnliche Formulierungen gekennzeichnet. Diese Aussagen bringen Absichten, Ansichten oder gegenwärtige Erwartungen und Annahmen der VIB Vermögen AG und der mit ihr gemeinsam handelnden Personen zum Ausdruck. Die in die Zukunft gerichteten Aussagen beruhen auf gegenwärtigen Planungen, Schätzungen und Prognosen, die die VIB Vermögen AG und die mit ihr gemeinsam handelnden Personen nach bestem Wissen vorgenommen haben, treffen aber keine Aussage über ihre zukünftige Richtigkeit. Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen Risiken und Ungewissheiten, die meist nur schwer vorherzusagen sind und gewöhnlich nicht im Einflussbereich der VIB Vermögen AG oder der mit ihr gemeinsam handelnden Personen liegen. Es sollte berücksichtigt werden, dass die tatsächlichen Ergebnisse oder Folgen erheblich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen angegebenen oder enthaltenen abweichen können. Die VIB Vermögen AG übernimmt keinerlei Verpflichtung, solche in die Zukunft gerichtete Aussagen fortzuschreiben oder an zukünftige Ereignisse oder Entwicklungen anzupassen.


28.02.2023 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter https://eqs-news.com


show this 

Read Full Article